FAQ

Unser FAQ gibt euch die Möglichkeit sich vorab gut zu informieren und gleichzeitig unseren Support zu entlasten. Wir werden die Liste der Fragen stetig erweitern. Alle Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr.

Wenn ihr Fragen oder Anregungen für unseren FAQ-Bereich habt, schreibt uns gerne eine Mail:

faq@e-exhaust.com

 

1. Ist eine Klappenanlage überhaupt noch legal ?!

2. Wie wird die Klappe gesteuert ?

3. Warum habe ich so eine "lange" Wartezeit auf meine Bestellung ?

4. Ist eine Kombination der Klappenanlage mit einer Downpipe zulässig ?

5. Ist eine Kombination mit einer Ansaugung zulässig?

6. Was bringt eine EG-Typengenehmigung ?

7. Montage bei E-EXHAUST ; E-EXHAUST Premium Händler oder Versand ?

8. Wie läuft die Montage bei euch vor Ort ab?

9. Verliere ich die Werksgarantie meines Neuwagens, wenn ich eine Abgasanlage verbaue ?

 

 

1. Ist eine Klappenanlage überhaupt noch legal ?!

Ja! Unsere Klappenanlagen haben eine EG-Typengenehmigung und sind nach europäischen Recht zu 100 % legal.

Jedoch sind seit dem 18. März 2018 nach dem Amtsblatt 5/2018 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Klappenanlagen bundesweit nicht mehr per Einzelabnahme nach §21 STVZO einzutragen. Dies betrifft nicht unsere Anlagen.

 

2. Wie wird die Klappe gesteuert ?

Unsere Canbussteuerung "Silence-Valve-Control" steuert die Abgasklappe EG-konform. Die Steuerung verfügt über 2 verschiedene Modi:

· Comfort (Klappe ab 5000 rpm geöffnet)

· Race (Im Stand und im vorgeschriebenen Messbereich geschlossen)

Wählen kann man diese Modi über die Fahrerprofilauswahl oder wenn nicht vorhanden über einen externen Schalter.

 

3. Warum habe ich so eine "lange" Wartezeit auf meine Bestellung ?

Alle unsere Produkte werden nur auf Bestellung gefertigt. Die Wartezeit ist selbstverständlich abhängig von unserem aktuellen Auftragsvolumen. Die Abgasanlagen werden dazu alle mit Liebe zum Detail handgefertigt, was einen hohen Zeitaufwand mit sich bringt.

 

4. Ist eine Kombination der Klappenanlage mit einer Downpipe zulässig ?

Unsere Klappenabgasanlage gilt mit der EG-Typengenehmigung als eine "Austausch-Schalldämpferanlage". Eine Downpipe mit ECE Zulassung gilt als ein "Austausch-Katalysator". Die Kombination der Austausch-Schalldämpferanlage & einem "Austausch-Katalysator ist völlig legitim.

 

5. Ist eine Kombination mit einer Ansaugung zulässig?

Das ist immer abhänig von dem Teilegutachten der Ansaugung. Bei unseren E-INTAKE Proukten ist z.b. die Kombination mit EG & ECE Abgasanlagen und ECE Downpipes im Gutachten als zulässig erklärt, mit dem Produkt wäre das also problemlos machbar. Wir bieten auch für verscheidene Fahrzeuge "Complete Package" an, wo du dein Fahrzeug mit vielen Umbauten mit einer Kombinationseintragung bei uns bestellen kannst.

 

6. Was bringt eine EG-Typengenehmigung ?

Eine Abgasanlage mit einer EG-Typengenehmigung gilt nach EU-Recht als eine "Austausch-Schalldämpferanlage" und ist somit eintragungsfrei.

 

7. Montage bei E-EXHAUST ; E-EXHAUST Premium Händler oder Versand ?

In der Regel könnt Ihr unsere Klappenabgasanlagen nur mit Montage bei uns vor Ort oder bei einem E-EXHAUST-Premium Händler erwerben. Es gibt ein paar ausgewählte Abgasanlagen bei denen auch der Versand der Abgasnalage möglich ist. Ob dies der Fall ist, könnt ihr im Onlineshop bei dem Produkt sehen.

 

8. Wie läuft die Montage bei euch vor Ort ab?

Die Montage dauert in der Regel ca. 3-4 Stunden. Sie umfasst die Montage der Abgasanlage mit Endrohre, sowie das Installieren der Unterdrucksteuerung und Canbussteuerung. Danach folgt eine umfassende Probefahrt inkl. Einweisung in die Funktion der Steuerung. Ihr dürft selbst entscheiden, ob ihr bei allen Schritten dabei sein wollt, wir erklären und zeigen euch alle Schritte im Detail was an deinem Fahrzeug wo eingebaut wird.

 

9. Verliere ich die Werksgarantie meines Neuwagens, wenn ich eine Abgasanlage verbaue ?

Dies sollte unbedingt mit dem Fahrzeug-Herstelller oder der Fachwerkstatt abgestimmt werden. Nach unseren Recherchen würde durch den Austausch der Abgasanlage die Herstellergarantie für die Auspuffanlage verfallen, jedoch nicht die gesamte Werksgarantie des Fahrzeugs.