FAQ

Unser FAQ gibt euch die Möglichkeit sich vorab gut zu informieren und gleichzeitig unseren Support zu entlasten. Wir werden die Liste der Fragen stetig erweitern. Alle Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr.

Wenn ihr Fragen oder Anregungen für unseren FAQ-Bereich habt, schreibt uns gerne eine Mail:

FAQ@E-Exhaust.com

1. Ist eine Klappenanlage überhaupt noch legal ?!

2. Wie wird die Klappe gesteuert ?

3. Warum habe ich so eine "lange" Wartezeit auf meine Bestellung ?

4. Ist eine Kombination der Klappenanlage mit einer Downpipe zulässig ?

5. Was bringt eine EG-Typengenehmigung ?

6. Warum bietet ihr die Anlagen ab Kat nur mit Montage bei euch vor Ort an ?

7. Wie läuft die Montage bei euch vor Ort ab?

8. Verliere ich die Werksgarantie meines Neuwagens, wenn ich eine Abgasanlage verbaue ?

1. Ist eine Klappenanlage überhaupt noch legal ?!

Ja! Unsere Klappenanlagen haben eine EG-Typengenehmigung und sind nach europäischen Recht zu 100 % legal.

Jedoch sind seit dem 18. März 2018 nach dem Amtsblatt 5/2018 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Klappenanlagen bundesweit nicht mehr per Einzelabnahme nach §21 STVZO einzutragen. Dies betrifft nicht unsere Anlagen.

2. Wie wird die Klappe gesteuert ?

Unsere Canbussteuerung "Silence-Valve-Control" steuert die Abgasklappe EG-konform. Die Steuerung verfügt über 2 verschiedene Modi:

· Comfort (Klappe ab 5000 rpm geöffnet)

· Race (Im Stand und im vorgeschriebenen Messbereich geschlossen)

Wählen kann man diese Modi über die Fahrerprofilauswahl oder wenn nicht vorhanden über einen externen Schalter.

3. Warum habe ich so eine "lange" Wartezeit auf meine Bestellung ?

Alle unsere Produkte werden nur auf Bestellung gefertigt. Die Wartezeit ist selbstverständlich abhängig von unserem aktuellen Auftragsvolumen. Die Abgasanlagen werden dazu alle mit Liebe zum Detail handgefertigt, was einen hohen Zeitaufwand mit sich bringt.

4. Ist eine Kombination der Klappenanlage mit einer Downpipe zulässig ?

Unsere Klappenabgasanlage gilt mit der EG-Typengenehmigung als eine "Austausch-Schalldämpferanlage". Eine Downpipe mit ECE Zulassung gilt als ein "Austausch-Katalysator". Die Kombination der Austausch-Schalldämpferanlage & einem "Austausch-Katalysator ist völlig legitim.

5. Was bringt eine EG-Typengenehmigung ?

Eine Abgasanlage mit einer EG-Typengenehmigung gilt nach EU-Recht als eine "Austausch-Schalldämpferanlage" und ist somit eintragungsfrei.

6. Warum bietet ihr die Anlagen ab Kat nur mit Montage bei euch vor Ort an ?

Wir bieten unsere Anlagen "ab Kat" nur mit Montage bei uns vor Ort an, da beispielsweise die Endrohre im WIG-Schweiß verfahren bei der Montage an die Anlage angeschweißt werden müssen und wir möchten, dass jede Anlage perfekt montiert auf der Straße unterwegs ist. Dazu möchten wir, dass jeder Kunde uns persönlich kennen lernt, sich einen Eindruck von uns vor Ort machen kann und weiß, wer hinter dem Produkt steht.

7. Wie läuft die Montage bei euch vor Ort ab?

Die Montage dauert in der Regel ca. 3-4 Stunden. Sie umfasst die Montage der Abgasanlage, dass Anschweißen und Ausrichten der Endrohre, sowie das Installieren der Unterdrucksteuerung und Canbussteuerung. Danach folgt eine umfassende Probefahrt inkl. Einweisung in die Funktion der Steuerung. Ihr dürft selbst entscheiden, ob ihr bei allen Schritten dabei sein wollt, wir erklären und zeigen euch alle Schritte im Detail was an deinem Fahrzeug wo eingebaut wird.

8. Verliere ich die Werksgarantie meines Neuwagens, wenn ich eine Abgasanlage verbaue ?

Dies sollte unbedingt mit dem Fahrzeug-Herstelller oder der Fachwerkstatt abgestimmt werden. Nach unseren Recherchen würde durch den Austausch der Abgasanlage die Herstellergarantie für die Auspuffanlage verfallen, jedoch nicht die gesamte Werksgarantie des Fahrzeugs.